ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. ALLGEMEINES

  1. Die tieferstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die Lamplhof BetriebsGmbH als Betreiber des Hermitage Vital Resorts, bzw. Hermitage Vital Hotel, mit seinen Gästen üblicherweise Beherbergungsverträge abschließt. Sondervereinbarungen sind zulässig, bedürfen jedoch zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. VERTRAGSPARTNER

  1. Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er
    für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
  2. Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der
    Vertragsbedingungen.

3. VERTRAGSABSCHLUSS, ANZAHLUNG

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen
    oder mündlichen Bestellung des Bestellers durch das Hermitage Vital Resort
    oder Hermitage Vital Hotel zustande.
  2. Zahlungen und Kaution
    Bei Reservierung eines Mietobjektes muss 30% der Gesamtsumme angezahlt werden.
    Der Restbetrag des Mietobjektes muss spätestens 14 Tage vor Beginn des Aufenthaltes, am Konto der jeweiligen
    Anlage eingegangen sein.
    Bei Reservierungen innerhalb von 4 Wochen vor Aufenthaltsbeginn ist der Gesamtbetrag unmittelbar
    bei Reservierungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung sendet das Hermitage Vital Resort ein Erinnerungsschreiben und Sie haben die Möglichkeit, innerhalb
    von 7 Tagen Zahlung zu leisten. Erfolgt auch nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung, kann der
    Beherberger vom Vertrag zurücktreten und Sie haften in vollem Umfang für den entstandenen Schaden,
    einschließlich der Kosten, die im Zusammenhang mit der Reservierung und Vertragsauflösung
    entstanden sind. Bereits gezahlte Beträge werden mit diesen Annullierungsgebühren und der eventuell
    fälligen Vergütung für sonstigen Aufwand verrechnet.
  3. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel kann die Vorauszahlung
    des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen bei Buchungen mit nicht stornierbarer Rate.

4. BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG

  1. Der Gast hat das Recht, die zugesagten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten
    Ankunftstages zu beziehen.
  2. Erscheint der Gast nicht bis 19.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages, ist das
    Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel berechtigt, gemäß Punkt 5 der
    Allgemeinen Vertragsbedingungen vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass
    ausdrücklich mit der Geschäftsleitung ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
  3. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die
    vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
  4. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tage der Abreise bis 11.00 Uhr
    freizumachen.
    Die Hermitage Apartments sind bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen.

5. RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG (STORNIERUNG)

Für das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel gelten folgende
Stornoregelungen:
Stornobedingungen bei Buchungen direkt über das Hotel bzw. Resort:

  • In der Hauptsaison bis 14 Tage vor Anreise keine Stornogebühr, danach 100% Stornogebühr
  • In der Nebensaison bis 3 Tage vor Anreise keine Stornogebühr, danach 100% Stornogebühr
  • Bei nicht-stornierbaren Raten ist die Zahlung von 100% sofort bei Abschluss der Buchung zu
    tätigen. Eine Umbuchung oder Stornierung ist nicht kostenfrei möglich.

Gemeinsame Bestimmungen:

  1. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel hat das Recht, für den Fall, dass
    der Gast bis 19.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag
    zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Der
    Gast/Besteller ist in diesem Falle zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes
    verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die
    Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt.
  2. Dem Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel obliegt es, sich um eine
    anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen
    entsprechend zu bemühen (§1107 ABGB).
  3. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel ist berechtigt, ohne Setzung
    einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, wenn dieser eine Anzahlung
    vorsieht und der Gast diese Anzahlung nicht fristgerecht leistet.
  4. Ein Rücktritt des Beherbergers vom Beherbergungsvertrag ist nur bei Vorliegen eines
    sachlichen Grundes möglich.

6. BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT

  1. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel kann dem Gast eine adäquate
    Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, insbesondere
    wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn bereits
    einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, oder sonstige wichtige betriebliche
    Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

7. RECHTE DES GASTES

  1. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den
    üblichen Gebrauch der zugesagten Räume und Einrichtungen des Hermitage Vital Resorts
    oder Hermitage Vital Hotels, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den
    Gästen zur Benützung zugänglich sind und auf die übliche Bedienung.
  2. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten
    Ankunftstages zu beziehen und bis 11.00 Uhr im Hotel bzw. 10.00 Uhr in den Apartments
    des vereinbarten Abreisetages gemäß Absatz 1 zu nutzen.

8. PFLICHTEN DES GASTES

  1. Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt – bzw. bei
    vorangegangener Anzahlung der noch ausstehende Restbetrag – zu bezahlen.
    Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel ist nicht verpflichtet bargeldlose
    Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen, es sei denn,
    es wird während des Buchungsvorganges ausdrücklich zugesagt, dass bestimmte
    bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden.
  2. Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht
    werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des
    Hermitage Vital Resorts oder Hermitage Vital Hotels einzuholen.
  3. Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des
    Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den das
    Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel oder dritte Personen durch sein
    Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er
    verantwortlich ist, erleiden, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur
    Schadenersatzleistung direkt das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel in
    Anspruch zu nehmen.
  4. Gäste in unseren Hermitage Apartments haben eine Kaution in der Höhe von EUR
    300,00 pro Apartment zu hinterlegen. Hierfür benötigen wir eine gültige Kreditkarte bei
    CHECK-IN, die uns die Abbuchung des Betrages gewährt, bei Beschädigung, bis 30 Tage nach Abreise des Gastes.

9. RECHTE VOM HERMITAGE VITAL RESORT UND HERMITAGE VITAL HOTEL

  1. Verweigert der Gast/Besteller die Zahlung des bedungenen Entgeltes oder ist er damit
    im Rückstand, so steht dem Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel das Recht
    zu, zur Sicherung ihrer Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie ihrer
    Auslagen für den Gast, die eingebrachten
    Sachen zurückzuhalten (§970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht).
  2. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel zur Sicherstellung des
    vereinbarten Entgeltes das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen
    (§1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).

10. PFLICHTEN VOM HERMITAGE VITAL RESORT UND HERMITAGE VITAL HOTEL

  1. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten
    Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
  2. Sonderleistungen werden vom Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel
    gesondert ausgezeichnet.
  3. Die ausgezeichneten Preise sind alle Inklusivpreise.

11. HAFTUNG VOM HERMITAGE VITAL RESORT UND HERMITAGE VITAL HOTEL

  1. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel haftet nur für die Schäden, die
    ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das
    Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel oder dessen Mitarbeitern ein
    Verschulden trifft. Hinsichtlich Sachschäden wird die Haftung für leicht fahrlässig
    verursachte Schäden, gegenüber Vertragspartnern die nicht als Verbraucher iSd § 1
    KSchG anzusehen sind, auch für grob fahrlässig – ausgenommen krass grob fahrlässig –
    verursachte Schäden, ausgeschlossen. Haftung für eingebrachte Gegenstände: Für die von
    den Gästen eingebrachten Sachen haftet das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital
    Hotel nur, wenn der Schaden durch ihn oder seine Dienstnehmer verschuldet oder durch
    fremde, in dem Haus aus- und eingehende Personen verursacht worden ist, es sei denn,
    dass sich diese Personen den Eintritt mit Gewalt erzwingen.
  2. Für Wertgegenstände, die entgegen der Anweisung des Hermitage Vital Resorts oder
    Hermitage Vital Hotels nicht an dem Ort, der für die Deponierung bestimmt ist, aufbewahrt
    werden, wird jede Haftung ausgeschlossen.
  3. Im Falle höherer Gewalt ist eine Haftung des Hermitage Vital Resorts oder Hermitage
    Vital Hotels ausgeschlossen.
  4. Für Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere haftet das Hermitage Vital Resort oder
    Hermitage Vital Hotel nur bis zum Betrag von (derzeit) 550,– Euro, es sei denn, dass er
    diese Sachen in Kenntnis ihres wahren Wertes zur Aufbewahrung übernommen hat, oder
    dass der Schaden vom Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel oder seiner
    Mitarbeitern verschuldet wurde.
  5. Die Verwahrung von Kostbarkeiten und Wertgegenständen kann verweigert werden,
    wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als solche, die Gäste des
    betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
  6. Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Hermitage Vital
    Resorts oder Hermitage Vital Hotels stehenden Person übernommen oder an einen von
    dieser zugewiesenen, hierfür bestimmten Platz gebracht werden. (Insbesondere §§ 970 ff
    ABGB)

12. TIERHALTUNG

  1. Die Mitnahme von Tieren in unserer Apartmentanlage & unseres Hermitage Beaches ist untersagt.
    Ausgenommen ist die Mitnahme von Partnerhunden, Blindenführhunden und Therapiehunden
    oder sonstiges unter vorheriger Absprache. In jedem Fall ist der Gast verpflichtet, sein Tier so
    zu verwahren und zu beaufsichtigen, dass anderen Personen kein Schaden zugefügt werden kann.
    Eine Gebühr ist zu entrichten.
  2. im Hermitage Vital Hotel ist die Mitnahme von Hunden gestattet, eine Gebühr ist zu entrichten.
  3. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den
    für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§1320 ABGB).

13. VERLÄNGERUNG DER BEHERBERGUNG

  1. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des
    Hermitage Vital Resorts oder Hermitage Vital Hotels. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung
    besteht nicht

14. BEENDIGUNG DER BEHERBERGUNG

  1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem
    Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hermitage Vital Resort oder Hermitage
    Vital Hotel berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Hermitage Vital
    Resort oder Hermitage Vital Hotel obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung
    der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
  2. Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 11.00 Uhr im Hotel & 10.00 Uhr in den Apartments des
    vereinbarten Abreisetages räumt, ist das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel
    berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende
    Schadenersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
  3. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
    1. von den Räumlichkeiten des Hermitage Vital Resorts oder Hermitage Vital Hotels einen
      erheblichen nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges,
      gesetzwidriges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder den
      Mitarbeitern das Zusammenwohnen verleidet,
    2. die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist
      nicht bezahlt..
  4. Im Falle einer gerechtfertigten Auflösung des Beherbergungsvertrages nach Maßgabe
    des Punkt 14 Absatz 3 ist der Gast verpflichtet, dem Hermitage Vital Resort oder Hermitage
    Vital Hotel den Schaden, der diesem durch die vorzeitige Auflösung entstanden ist, zu
    ersetzen. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel wird sich jedoch um eine
    anderweitige Vermietung der nicht mehr in Anspruch genommenen Räume, den
    Umständen entsprechend, bemühen.
  5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt anzusehendes Ereignis
    unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Das Hermitage Vital Resort oder Hermitage
    Vital Hotel jedoch ist verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig
    zurückzugeben, so dass er aus dem Ereignis keinen Gewinn ziehen kann. (§1447 ABGB)

15. GERICHTSSTANDVEREINBARUNG UND ANWENDBARES RECHT

  1. Für alle Streitigkeiten aus einem zwischen dem Hermitage Vital Resort oder Hermitage
    Vital Hotel und dem Gast und/oder dem Besteller abgeschlossenen Beherbergungsvertrag
    gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Klagenfurt als
    vereinbart, im Verhältnis zu Verbrauchern iSd KSchG idgF jedoch nur, wenn der Wohnsitz,
    gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Verbrauchers in Klagenfurt liegt.
  2. Der Beherbergungsvertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des
    Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

16. ZUSTIMMUNG ZU KREDITKARTENABBUCHUNGEN BEI BUCHUNG MITTELS KREDITKARTE

  1. Bei Buchung mittels Kreditkarte erteilt der Karteninhaber seine ausdrückliche
    Zustimmung, dass das Entgelt für die gebuchte Übernachtung bei Nichterscheinen des
    Gastes ohne rechtzeitige Stornierung, bzw. im Falle der rechtzeitigen Stornierung eine
    allfällige Stornierungsgebühr von der Kreditkarte abgebucht werden können.
  2. Der Karteninhaber erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass für den Fall, dass nach
    Abreise des Gastes Forderungen gegen ihn festgestellt werden, die in dem aufgrund der
    Rechnung erstellten Belastungsbelegs noch nicht berücksichtigt waren, das Hermitage Vital
    Resort oder Hermitage Vital Hotel diese Forderungen durch Nachbelastungs-Beleg
    innerhalb von 30 Tagen nach Abreise des Gastes direkt von der Kreditkarte abbuchen
    lassen kann.

17. DATENVERARBEITUNG

  • Die Daten des Bestellers/Gastes werden vom Hermitage Vital Resort oder Hermitage
    Vital Hotel gespeichert.
  • Zweck der Datenverarbeitung ist die Bearbeitung der Anfragen des
    Bestellers/Gastes sowie die Abwicklung des mit dem Besteller/Gast geschlossenen
    Beherbergungsvertrages.
  • Der Besteller/Gast stimmt der Weitergabe der im Rahmen der Geschäftsbeziehung
    mit dem Besteller/Gast von diesem bekannt gegebene Daten zu den zuvor angeführten
    Zwecken an das Hermitage Vital Resort oder Hermitage Vital Hotel ausdrücklich zu.
  • Die erhobenen Daten werden ausschließlich zu den mitgeteilten Zwecken verarbeitet
    und entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
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